Die am häufigsten gestellten Fragen
Was möchten Sie wissen?
Damit eine Betreuungskraft bei Ihnen einziehen und Sie optimal unterstützen kann, sollten bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein. Die Betreuungshilfe wohnt im Haushalt der zu betreuenden Person und benötigt daher ein eigenes, abschließbares Zimmer sowie die Mitbenutzung eines Badezimmers. Beides sollte selbstverständlich kostenfrei zur Verfügung stehen. Ebenso werden übliche Mahlzeiten und alkoholfreie Getränke gestellt. Alkohol ist während der Tätigkeit nicht erlaubt.
Ein Internetzugang, idealerweise über WLAN, ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber sehr empfohlen. Er ermöglicht der Betreuungskraft, mit der eigenen Familie in Kontakt zu bleiben und persönliche Angelegenheiten zu erledigen – ein entscheidender Faktor für ihr Wohlbefinden.
Da unsere Betreuungskräfte oft für mehrere Wochen oder Monate fern ihrer Heimat sind, trägt ein angemessenes Wohnumfeld maßgeblich dazu bei, dass sie sich wohlfühlen und ihre Aufgaben mit vollem Engagement erfüllen können. Diese Voraussetzungen sind somit die Grundlage für eine harmonische und erfolgreiche 24-Stunden-Betreuung im eigenen Zuhause.
Ein persönliches Treffen ist in der Regel nicht möglich, da die Betreuungskräfte in der Regel in ihren Heimatländern leben und erst zur Aufnahme der Tätigkeit nach Deutschland reisen. Um Ihnen dennoch größtmögliche Transparenz zu bieten, erhalten Sie vorab ein detailliertes Profil der vorgeschlagenen Betreuungskraft.
Das Profil enthält alle wichtigen Informationen: berufliche Erfahrung in der Betreuung und Pflege, bisher betreute Krankheitsbilder, Sprachkenntnisse sowie persönliche Angaben wie Alter, Größe und ein aktuelles Foto.
Wenn Ihnen das Profil zusagt, kann auf Wunsch ein Telefonat arrangiert werden. So gewinnen Sie einen persönlichen Eindruck und können sicherstellen, dass die Chemie stimmt, bevor die Betreuungskraft zu Ihnen kommt.
Zwei Verträge:
1. Betreuungsbogen inklusive Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und Pro Domo Pflegehilfe. Dies umfasst eine detaillierte Beschreibung der Pflegesituation vor Ort, den Vermittlungsauftrag sowie Art und Umfang der Tätigkeit.
2. Dienstleistungsvertrag (DLV): Sieder Vertrag zwischen der ausländischen Agentur und Ihnen regelt en Detail das Verhältnis zwischen beiden Vertragsparteien, den Leistungsumfang, die Kosten und die Vertragsdauer. Auch Unterbringungs-, Verpflegungs- sowie Haftungsthemen werden hier geregelt.
Ja, alle von uns vermittelten Pflegehilfen sind über ihre jeweiligen Entsendeunternehmen krankenversichert. Der Versicherungsschutz kann auf zwei Arten bestehen: Entweder über die sogenannte Europäische Krankenversicherungskarte (EKUZ), die als Auslandskrankenversicherung gilt, oder über eine gemeinschaftliche Krankenversicherung, bei der Arztkosten zunächst vom Dienstleister übernommen werden.
In beiden Fällen verfügen die Betreuungskräfte über Notfallnummern, unter denen sie im Krankheitsfall schnell Unterstützung erhalten und an einen geeigneten Arzt verwiesen werden. So ist eine sichere medizinische Versorgung jederzeit gewährleistet.
Unsere vermittelten Hilfskräfte übernehmen haushaltsnahe Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Putzen, Begleitung zu Terminen oder einfach Gesellschaft leisten. Darüber hinaus leisten sie Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege. Dazu gehören die Körperpflege, die Essenszubereitung, Hilfe bei der Nahrungs- und Getränkeaufnahme, das Ankleiden, Versorgung bei Inkontinenz oder die Überwachung der Medikamenteneinnahme. Pflegeleistungen im medizinischen Sinne sind nicht Teil unseres Standardangebots. Auf Anfrage ist die Vermittlung einer geeigneten Betreuungsperson mit passendem Qualifizierungsprofil möglich.
Nach der ersten Kontaktaufnahme dauert es in der Regel 1–2 Wochen, bis eine passende Hilfskraft vermittelt und der Einsatz organisiert ist. In Einzelfällen kann es schneller gehen – wir tun unser Bestes.
Wir unterstützen dabei, Vertretungen zu organisieren, wenn eine Hilfskraft ausfällt. Wichtig ist uns dabei: Verlässlichkeit und Kontinuität, auch in besonderen Situationen.
Grundsätzlich können Angehörige oder die zu Betreuenden selbst die Leistungen anfragen. Wichtig ist, dass die betroffene Person mit der Unterstützung einverstanden ist.
Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ hat sich im Sprachgebrauch als Beschreibung der Dienstleistung der häuslichen Betreuung etabliert. Sie umfasst die räumliche Nähe von Pflegekraft und zu pflegender Person, sprich sie wohnen beide unter einem Dach. Dadurch ist die Pflegekraft jederzeit erreichbar und kann im Notfall eingreifen.
Natürlich muss auf eine vernünftige Arbeitswochenzeit und dementsprechend Freizeit geachtet werden. Der Dienstleistungsvertrag sollte in der Regel eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten.
Die Bezahlung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und den betreuenden Dienstleister. Wir informieren Sie im Beratungsgespräch über die jeweiligen Möglichkeiten, Kostenmodelle und steuerlichen Vorteile.
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Dann sprechen Sie uns einfach an.